FAQ

Viele Fragen werden in unseren FAQ beantwortet

Freischaltung und Identifizierung

Seit dem 01.07.2017 schreibt der Gesetzgeber zum Schutz vor Missbrauch vor, dass vor der Aktivierung einer Prepaid SIM-Karte eine Identitätsprüfung anhand eines gültigen und zulässigen Ausweisdokumentes durchgeführt werden muss.

Dazu müssen Sie nach Eingabe Ihrer Registrierungsdaten eine persönliche Identifizierung per Video-Chat-Verfahren oder Post-Ident-Verfahren durchführen.

Bitte achten Sie bei der Eingabe Ihrer Registrierungsdaten unbedingt auf Vollständigkeit und korrekte Schreibweise. Bitte geben Sie Ihren Vornamen (inklusive möglicher Zweitnamen) und Nachnamen Ihrem Ausweisdokument entsprechend an. Zudem ist die Angabe Ihrer korrekten E-Mail Adresse notwendig, um den aktuellen Status Ihrer Registrierung und weitere wichtige Informationen zu erhalten.

Bitte vermeiden Sie Tippfehler, da dies den Registrierungsprozess verzögern oder sogar verhindern kann.

Sie benötigen für die Identitätsprüfung ein gültiges und zulässiges Ausweisdokument.

Die Aktivierung der SIM-Karte erfolgt über www.nova-mobil.de

Der Gesetzgeber schreibt zum Schutz vor Missbrauch vor, dass vor der Aktivierung einer Prepaid SIM-Karte eine Identitätsprüfung anhand eines gültigen und zulässigen Ausweisdokumentes durchgeführt werden muss.

Wir benötigen Ihre E-Mail Adresse, um Ihnen wichtige Informationen über den Ablauf und Status Ihrer SIM-Karten-Aktivierung mitteilen zu können.

Die verwendeten Ausweisdokumente müssen bestimmte holografische Sicherheitsmerkmale, Mindestangaben zur Person und ein Lichtbild enthalten. Nicht alle, weltweit im Umlauf befindlichen Ausweisdokumente, entsprechen diesen Sicherheitsstandards. Je nachdem welches Identifizierungsverfahren Sie nutzen möchten, gilt folgendes:

  • Für die Identifizierung per Video-Chat
    Zugelassen sind deutsche Personalausweise, Reisepässe und Aufenthaltstitel. Sie können auch vorläufige Personalausweise und Reisepässe verwenden. Außerdem sind Ausweise und Pässe einer Vielzahl weiterer Länder zugelassen. Informationen über die zugelassenen Ausweisdokumente verschiedener Länder finden Sie auf der Website des Video-Chat Anbieters.
  • Für die Identifizierung per Post-Ident
    Für die Identifizierung per Post-Ident sind deutsche Personalausweise, Reisepässe und Aufenthaltstitel zugelassen. Sie können auch vorläufige Personalausweise und Reisepässe verwenden. Außerdem sind Ausweise und Pässe einer Vielzahl weiterer Länder zugelassen. Informationen über die zugelassenen Ausweisdokumente verschiedener Länder finden Sie auf der Website des Post-Ident Anbieters.

Die alleinige Eingabe von Daten in das Online Registrierungsformular ist nicht ausreichend. Zum Schutz vor Missbrauch muss vor der Aktivierung der Prepaid SIM-Karte zwingend eine persönliche Identifizierung per Video-Chat oder Post-Ident erfolgen.

Wir bieten zwei kostenlose Verfahren an:

  • Identitätsprüfung per Video-Chat
  • Identitätsprüfung per Post-Ident

Für eine erfolgreiche Durchführung des Video-Chat-Verfahrens gelten folgende Voraussetzungen:

  • Zum Schutz vor Missbrauch kann nur die Person das Video-Chat-Verfahren durchführen, deren Daten für die Registrierung genutzt wurden.
  • Gültiges und zulässiges Ausweisdokument muss bereitgehalten werden.
  • Erforderlich ist ein Computer mit Webcam und Mikrofon oder ein Kamera-Smartphone.
  • Sie können den Video-Chat im Internetbrowser durchführen. Der Browser muss Echtzeitkommunikation unterstützen (z.B. Chrome, Firefox oder Opera).
  • Falls Sie ein Smartphone oder Tablet nutzen, müssen Sie eine App für den Video-Chat verwenden. Informationen zum Download der App erhalten Sie auf der Website des Video-Chat Anbieters
  • Stabile und schnelle Internetverbindung.
  • Umgebung und ihr Gesicht müssen von vorne gut ausgeleuchtet sein.
  • Ist die Internetverbindung stabil und schnell genug?
  • Funktionieren Ihre Kamera und das Mikrofon?
  • Sind die Umgebung und Ihr Gesicht gut ausgeleuchtet?
  • Der Video-Chat ist nicht erreichbar? In diesem Fall lohnt sich ein neuer Versuch zu einem späteren Zeitpunkt (beachten Sie die Servicezeiten). Alternativ können Sie das Post-Ident-Verfahren nutzen.

Einfach wieder www.nova-mobil.de/freischalten in Ihrem Internetbrowser eingeben und erneut starten. Oder drucken Sie den POSTIDENT-COUPON aus, den wir Ihnen bereits per E-Mail gesendet haben.

Für eine erfolgreiche Durchführung des Post-Ident-Verfahrens gelten folgende Vorraussetzungen:

  • Zum Schutz vor Missbrauch kann nur die Person das Post-Ident-Verfahren in einer Postfiliale durchführen, deren Daten für die Registrierung genutzt wurden.
  • Hierfür erhalten Sie einen POSTIDENT-COUPON per Download und per E-Mail. Der Coupon muss ausgedruckt werden.
  • In einer Postfiliale nach Wahl wird mit einem gültigen und zulässigen Ausweisdokument und dem POSTIDENT-COUPON die Identitätsprüfung durchgeführt.

Einfach wieder www.nova-mobil.de/freischalten in Ihrem Internetbrowser eingeben und erneut starten. Oder drucken Sie den POSTIDENT-COUPON aus, den wir Ihnen bereits per E-Mail gesendet haben.

  • Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Ausweisdaten aktivieren wir Ihre Prepaid SIM-Karte.
  • Sie erhalten von uns eine E-Mail mit den entsprechenden Informationen.
  • Die Aktivierung der Prepaid SIM-Karte erfolgt in der Regel innerhalb weniger Minuten, kann in Ausnahmefällen aber bis zu 24 Stunden dauern.

Falls die Freischaltung nicht erfolgreich war, senden wir Ihnen eine E-Mail mit den entsprechenden Informationen zu. Wenden Sie sich bei Rückfragen bitte an die novamobil Kundenbetreuung.

Telefonieren, SMS versenden und empfangen

Einige Prepaid-Anbieter setzen einen so genannten SIM-Lock ein, um die Nutzung von Konkurrenz-SIM-Karten zu verhindern. Dieser SIM-Lock kann mit einem Entsperr-Code entfernt werden. Wenden Sie sich dazu bitte an den Netzbetreiber oder Serviceprovider, bei dem Sie das Prepaid-Handy erworben haben.

Die Notrufnummer lautet 112. Sie kann auch ohne Guthaben gewählt werden.

Es gibt eine Vielzahl von Sonderrufnummern, die - ähnlich wie im Festnetz - unterschiedliche Kosten verursachen. Detaillierte Preisinformationen hierzu finden Sie in unserer Preisliste (PDF).

Mit dem Prepaidguthaben können digitale Inhalte wie z.B. Apps, Spiele, eBooks, Musik und Videos unter anderem in den gängigen Appstores von Apple und Google gekauft werden. Darüber hinaus können bequem und bargeldlos praktische Dinge des täglichen Lebens wie Parkscheine und noch vieles mehr bezahlt werden. Ab dem 1.02.2020 gilt eine Selbstverpflichtung für alle deutschen Mobilfunkanbieter, um das Bezahlen von Drittanbieterdiensten per Handyrechnung bzw. per Prepaidguthaben noch sicherer zu gestalten. Bei vielen Diensten, die über das Prepaidguthaben bezahlt werden können, führt dann der Mobilfunkanbieter einen zusätzlichen Bestätigungsschritt vor dem Bezahlen durch. Für bestimmte Dienste ist dieser zusätzliche technische Schritt nicht notwendig, da bereits beim Drittanbieter ein Kundenkonto mit Authentifizierung beispielsweise durch ein Passwort angelegt und bestätigt werden musste. Die Unternehmen, deren Dienste als sog.“ Trusted Partner-LogIn“ von dem neuen zusätzlichen Bestätigungsschritt ausgenommen sind, sind hier aufgeführt.

Um sich vor Kostenfallen durch Drittanbietern zu schützen, besteht die Möglichkeit die Nutzung von Drittanbieter-Dienstleistungen im Kundenportal unter dem Menüpunkt Tarif/Drittanbieterdienste zu sperren.

Chat ist eine Funktion, die auf der Netzwerktechnologie RCS (Rich Communication Service) basiert. Hier können Sie unter Verbrauch Ihres Datenvolumens oder natürlich im WLAN Einzel- und Gruppenchat Nachrichten verschicken. Weiterhin können Sie wie gewohnt SMS und MMS verschicken. Ausführliche Informationen zu Chat finden sie hier.

Sollte Ihnen die Funktion Chat nicht automatisch angezeigt werden, können Sie in Ihrer Nachrichten-App die Funktion Chat (unter Einstellungen) aktivieren. Gibt es dort keine Chat-Funktion, so steht Sie Ihnen zu diesem Zeitpunkt noch nicht zur Verfügung.

RCS kann zunächst nur über Endgeräte genutzt werden, die mit einer Mobilfunkkarte von Telefónica im Rahmen eines mit dem Kunden bestehenden Post- oder Prepaid- Mobilfunkvertrages betrieben werden . Für die Nutzung von Chat ist mindestens die Android Version 5.0 notwendig.

Unter Einstellungen - Erweitert - Chatfunktion deaktivieren kann Chat deaktiviert werden.

Das durch die Nutzung von RCS verursachte Datenvolumen wird entsprechend Ihrem Mobilfunk-Datentarif berechnet bzw. beim Inklusiv-Volumen berücksichtigt .

Chat können Sie weltweit benutzen, unter Verbrauch Ihres Datenvolumens, sofern Sie nicht in einem WLAN eingewählt sind.

Sie schicken automatisch eine Chat-Nachricht, wenn mobiles Datenvolumen verfügbar ist bzw. Sie im WLAN sind und der Empfänger ebenfalls Chat (RCS) hat. Andernfalls wird automatisch eine SMS/MMS verschickt.

Vor dem Senden wird Ihnen auf dem Sende-Button angezeigt, ob eine Chat-Nachricht, eine SMS oder eine MMS verschickt wird.

Chat wird zukünftig von Google bereit gestellt. Was ändert sich für mich?

An der Chatfunktion/RCS ändert sich nichts Grundlegendes. Die Chatfunktion/RCS wird zukünftig von Google bereitgestellt und somit gelten die Nutzungsbedingungen von Google. Die SMS/MMS Dienste sind unabhängig von der Chatfunktion/RCS und stehen dir natürlich weiterhin zur Verfügung.

Ich habe keine Nutzungsbedingungsbenachrichtigung von Google erhalten und nutze ein Samsung Endgerät:

Gegebenenfalls nutzt Du ein älteres Samsung Gerät, welches kein Update für die oben beschriebene Umstellung erhalten hat. Unser Tipp: Lade Dir Messages von Google LLC aus dem Google Play Store herunter und setze sie als Standard-Nachrichten-App fest.

Wie merke ich, dass die Umstellung der Chatfunktion/RCS auf Google erfolgt?

Während der Umstellung kannst Du die Chatfunktion/RCS kurzzeitig nicht mehr nutzen. Je nachdem welche Nachrichten App Du nutzt, erkennst Du auf folgende Weise welche Art von Nachrichten Du versendest:

  • Google Messages App: Wenn Du RCS verschickst, steht RCS-Nachricht im Textfeld. Wenn Du SMS/MMS verschickst, steht Textnachricht im Textfeld und unter dem Sendepfeil kannst Du einen Hinweis sehen, ob eine SMS oder MMS verschickt wird.
  • Samsung Nachrichten App: Wenn Du RCS verschickst, steht Chat-Nachricht eingeben im Textfeld und der Sendepfeil ist blau. Wenn Du SMS/MMS verschickst, steht Nachricht eingeben im Textfeld und der Sendepfeil ist grau.

Sobald Dir die Chatfunktion/RCS wieder zur Verfügung steht, wirst Du über ein Benachrichtigungsfenster in der Nachrichten App informiert.

Tarif

Unter www.nova-mobil.de/downloads können Sie die Dokumente zu den aktuell beworbenen Produkten herunterladen.

Wenn Sie keine Option gebucht haben, nutzen Sie den novamobil 9 Cent Tarif. Der Tarif kostet jede Gesprächsminute rund um die Uhr nur 9 Cent in alle deutschen Mobilfunknetze und in das deutsche Festnetz. SMS werden mit 9 Cent berechnet. Das Abrufen der Mailbox ist kostenlos und es fallen keine Grundgebühren oder monatliche Mindestumsätze an.

Der Tarif wird im 60/60-Takt (minutengenau) abgerechnet.

Alle Preisinformationen zu Ihrem Tarif finden Sie in unserer Preisliste (PDF).

Sie können Ihren 9 Cent Tarif mittels Spar-Flat S, Spar-Flat M oder Spar-Flat L Ihren persönlichen Bedürfnissen anpassen. Die Optionen können Sie direkt über den Bereich Konto oder über die kostenlose Kurzwahl 1155 buchen.

Alle Informationen finden sie hier: Kombi-Optionen

Sie können Ihren 9 Cent Tarif mittels EU Sprach-Paket 150 und EU Internet-Paket 500 Ihren persönlichen Bedürfnissen anpassen. Die Optionen können Sie direkt über den Bereich Konto oder über die kostenlose Kurzwahl 1155 buchen.

Alle Informationen finden sie hier: Tarif-Optionen

Wenn Sie Ihre alte Rufnummer zu novamobil mitnehmen wollen ist dies ohne weiteres möglich. So einfach geht´s:

Anleitung zur Rufnummern-Mitnahme (PDF)

Handy und SIM-Karte

PIN-PUK-Passwort

Die PIN und die PUK werden Ihnen mit dem Startpaket zugeschickt und befinden sich zusammen mit der SIM-Karte auf der Vorderseite des Willkommen-Schreibens. Zur Entsperrung Ihrer SIM-Karte benötigen Sie die PUK1.

Sollten Sie Ihr Willkommens-Schreiben verloren haben, können Sie Ihre PUK im Kunden-Login unter dem Menüpunkt "SIM-Karten Daten" finden. Falls Sie für den Kontobereich kein Passwort mehr haben, können Sie einfach Ihr Passwort per E-Mail ändern. Sollten Sie Ihre PUK nicht im Bereich Konto finden, können Sie sich auch an unser Service-Team wenden. Nach Authentifizierung erhalten Sie dort Ihre PUK 1.

Sie können Ihr Handy mit der PUK1 entsperren. Die PUK 1 finden Sie auf der Vorderseite des Willkommen-Schreibens im Startpaket. Sollten Sie Ihr Willkommens-Schreiben verloren haben, können Sie Ihre PUK im Kunden-Login unter dem Menüpunkt "SIM-Karten Daten" finden.

Sperrung

Sie können Ihre SIM-Karte jederzeit im Bereich Kunden-Login sperren und eine neue SIM-Karte bestellen. Ihre Handynummer, Ihr Guthaben und gebuchte Tarifoptionen bleiben weiter erhalten.

Ersatzkarte

Den Versand einer kostenlosen neuen SIM-Karte können Sie ganz einfach und bequem im Bereich Kunden-Login veranlassen.

Hinweis: Die Zusendung der Ersatz-SIM-Karte, die Sie als Standard-,Micro- oder Nano SIM-Karte verwenden können, erfolgt in der Regel 1-2 Werktage nach Ihrer Bestellung.

Handyrecycling

Die Nachfrage nach Handys, Smartphones und Tablets steigt kontinuierlich an – und mit ihr auch die Zahl an ungenutzten Altgeräten. Die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG engagiert sich bereits seit 2004 im Handyrecycling, damit Handys wiederverwendet oder hochwertig recycelt werden. Das schont Ressourcen und schützt die Umwelt. Zudem spendet Telefónica die Erlöse für jedes eingegangene Handy an den NABU. Unser Handyrecycling-Programm steht allen Verbrauchern offen, und zwar unabhängig davon, ob sie Kunde unseres Unternehmens sind oder nicht. Weitere Informationen dazu und wie Sie Ihr Alt-Handy bei Telefónica abgeben können, finden Sie hier.

Guthaben aufladen

Guthaben

Den aktuellen Stand Ihres Guthabens können Sie jederzeit mit Ihrem Handy abfragen. Rufen Sie dazu einfach die kostenlose Kurzwahl 1155 an oder drücken Sie am Handy folgende Tasten: *100# Senden (kostenlos).

Ihr Guthaben ist nach Aktivierung der SIM-Karte 12 Monate gültig. Innerhalb dieses Zeitraums erneuert sich die Gültigkeit ihres gesamten Guthabens nach einer Aufladung von mindestens 4 € um weitere 12 Monate. Informationen hierzu erhalten Sie in Ihrem Kunden-Login unter der Rubrik "SIM-Karte Daten" oder mit der Kurzwahl *102# . Gern können Sie sich auch direkt an das novamobil Service Team wenden.

Aufladen

novamobil bietet Ihnen folgende Möglichkeiten Ihr Guthaben aufzuladen:

Aufladekarte

novamobil Aufladekarten im Wert von 15 Euro erhalten Sie im Handel.

Zur manuellen Aufladung

Automatische Aufladung

Mit unseren Auflade-Optionen können Sie eine automatische Aufladung nach Ihren Wünschen festlegen. Sie entscheiden, ob Sie immer Guthaben verfügbar haben wollen oder mit einem festen monatlichen Budget telefonieren möchten.

  • Automatische Aufladung bei niedrigem Guthabenstand.
  • Monatliche Aufladung zum 1. des Monats.

Zur automatischen Aufladung

In der Regel steht Ihnen Ihr Guthaben innerhalb von 30 Minuten nach Aufladung zur Verfügung. Sie erhalten eine Bestätigungs-SMS, sobald der Betrag Ihnen gutgeschrieben wurde.

Sollten Sie dreimal einen falschen oder ungültigen Aufladecode eingegeben haben, wird Ihre SIM-Karte automatisch gesperrt. Bitte melden Sie sich bei unserem Service-Team, um die SIM-Karte wieder entsperren zu lassen.

Ja, diese Pakete bleiben unverändert bestehen und gelten weiterhin im EU-Ausland sowie in der Schweiz. Sofern Sie weitere Tarif-Optionen mit Inklusiveinheiten gebucht haben, werden im EU-Ausland zuerst die Inklusiveinheiten des EU Sprach-Pakets und/oder des EU Internet-Pakets ausgeschöpft, und dann erst die Inklusiveinheiten der anderen Tarif-Optionen genutzt.

Ausland

Gespräche ins Ausland

novamobil Kunden sind weltweit in über 110 Ländern erreichbar. Sie können dort angerufen werden und SMS senden und empfangen. Selber anrufen ist in etlichen ausgewählten Ländern möglich. Eine Übersicht der Auslands-Tarife finden Sie in unserer Roaming Preisliste(PDF).

Eine Übersicht der Kosten bei Verbindungen ins Ausland finden Sie in unserer internationalen Preisliste (PDF).

Auch wenn Sie sich im Ausland aufhalten, können Anrufer Nachrichten auf Ihre Mailbox sprechen. Es entstehen dabei für Sie keine Roaminggebühren. Nur, wenn Sie die hinterlassenen Nachrichten abhören, wird der jeweilige Auslandstarif abgerechnet.

Eine Übersicht der Auslands-Tarife finden Sie in unserer Roaming Preisliste(PDF).

Nutzung im EU Ausland/EU-Roaming

Die EU Roaming Verordnung besagt, dass die bisherigen Aufschläge für ausgehende Anrufe, SMS-Versand und Datennutzung im EU-Ausland wegfallen. Die Verordnung trat zum 15.06.2017 in Kraft.

Für Sie bedeutet das, dass Sie die Konditionen Ihres novamobil Basistarifs bzw. die in Ihrer Tarif-Option inkludierten Einheiten auch im EU-Ausland nutzen können. Weitere Details entnehmen Sie bitte der aktuellen Roaming Preisliste.

Allgemeine Informationen zur Roaming Verordnung finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass einige Sonderrufnummern und Mehrwertdienste im Roaming kostenpflichtig sind. Informationen dazu finden Sie hier.

Eine Übersicht über unsere Roaming Partner finden Sie in unserer Liste, die regelmäßig aktualisiert wird.

Die neuen EU Roaming Konditionen gelten für novamobil Kunden in den nachfolgend aufgeführten Ländern (Ländergruppe 1):

Die jeweiligen Mitgliedstaaten der EU (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich – inkl. Französisch-Guayana, Guadeloupe, La Réunion, Martinique, Mayotte, Saint-Barthélemy, Saint-Martin –, Griechenland, Irland, Italien – inkl. Vatikanstadt –, San Marino, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal – inkl. Azoren und Madeira –, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien – inkl. Kanarische Inseln –, Tschechien, Ungarn, Zypern – südlicher Teil –) sowie alle weiteren Länder, für die die Preisvorgaben der EU gem. der Verordnung (EU) 2022/612 vom 06.04.2022 gelten (derzeit: Island, Liechtenstein, Norwegen). Soweit die Preisvorgaben der EU Verordnung in einem Land nicht (mehr) anwendbar sind, fällt das Land automatisch in die Zone Ländergruppe 2 und es gilt der für diese Zone ausgewiesene Preis.

Hinweis: Für Großbritannien wird trotz Ausscheidens aus der EU bis zum 31.12.2024 weiterhin nur der Preis gem. Zone 1 (EU-reguliert) abgerechnet (Verlängerung vorbehalten).

Folgende Leistungen sind betroffen:

  • Ausgehende Gespräche aus dem EU-Ausland (Ländergruppe 1) nach Deutschland und innerhalb des EU-Auslands (Ländergruppe 1).
  • SMS-Versand aus dem EU-Ausland (Ländergruppe 1) nach Deutschland und innerhalb des EU-Auslands (Ländergruppe 1).
  • Datennutzung im EU-Ausland (Ländergruppe 1).

Ankommende Gespräche im EU-Ausland(Ländergruppe 1) sind kostenlos.

Nein, für Gespräche und das Versenden von SMS aus Deutschland in das EU-Ausland gelten weiterhin die bisherigen Konditionen.

Ja, seit dem 15.06.2017 gelten die Inklusiveinheiten für Gespräche/SMS auch im EU-Ausland nach Deutschland und innerhalb des EU-Auslands (Ländergruppe 1).

Für abgehende Gespräche aus dem EU-Ausland nach Deutschland und innerhalb des EU-Auslands sowie für die Datennutzung im EU-Ausland gilt ab dem Datum der Anpassung die Taktung Ihres Inlandstarifes.

Ausland

Ja, die Info-SMS mit den entsprechenden Konditionen wird weiterhin bei Einreise in sämtliche Länder an Sie verschickt.

Mailbox

Wie kann ich meine Mailbox individuell einrichten?

Wir richten für jeden Kunden eine Mailbox ein. Zu dieser Mailbox werden alle Anrufe weitergeleitet, wenn Ihre SIM-Karte nicht in das novamobil Netz eingebucht ist oder wenn Sie eingehende Anrufe nicht binnen 30 Sekunden entgegennehmen. Über die Kurzwahl 9911 haben Sie die Möglichkeit Ihre Mailbox individuell einzurichten oder zu deaktivieren.

Wie kann ich verhindern, dass Nachrichten auf meiner Mailbox hinterlassen werden?

Sie können Ihre Mailbox über die kostenlose Kurzwahl 9911 deaktivieren. Wichtig ist, dass Sie die Mailbox vorher schon eingerichtet haben müssen (Name aufsprechen), da ansonsten keine Abschaltung möglich ist. Wählen Sie im Mailboxmenü nacheinander Ziffer [9], dann Ziffer [6] ("Mailbox deaktivieren").

Sobald Sie die Ansage "Auf Wiederhören" hören und die Verbindung getrennt wird, ist die Mailbox ausgeschaltet.

Bei Bedarf kann Sie über die Kurzwahl 9911 wieder aktiviert werden.

Was kostet mich der Abruf meiner Mailbox?

Das Abrufen der Mailbox ist von Ihrer SIM-Karte innerhalb Deutschlands kostenlos. Im Ausland fällt für den Abruf der Mailbox der jeweilige Auslandstarif an.

Service

Netz

Mit novamobil nutzen Sie das leistungsstarke Netz der Telefónica. Wir bieten Ihnen eine ausgezeichnete Netzqualität im 4G / LTE Standard.

Bis zum Jahresende 2021 wurden die Bereiche mit 3G Abdeckung auf den verbesserten 4G/LTE Standard umgerüstet und die Verfügbarkeit von 4G/LTE erhöht. Zusätzlich steht 2G zur Verfügung.

Diese Begriffe bezeichnen die unterschiedlichen Generationen (G) eines Funkstandards. Je höher die Ziffer, desto leistungsfähiger ist der verwendete Standard.
4G (auch LTE genannt) ist der Nachfolgestandard von 3G. Die modernere Technik spart Strom und Ressourcen und ermöglicht kürzere Antwortzeiten (Latenz) für Sie als novamobil Kunden und verbessert Ihr Netzerlebnis beim Musik hören und Video schauen unterwegs erheblich.
Sollte Ihr Mobiltelefon nicht 4G fähig sein nutzen Sie automatisch den 2G Standard. Damit sind Telefonate und auch das Verschicken von SMS möglich. Auch können kleinere Datenmengen bei Messenger-Diensten (z.B. WhatsApp) und Emails verschickt werden.

Verbindungsnachweis, Rechnung

Ihren Einzelverbindungsnachweis finden Sie im Bereich Kunden-Login sofern Sie Ihren EVN bereits aktiviert haben, beachten Sie bitte:

  • Die Internet-Anzeige vom Verbindungsnachweis ist im Normalfall 4 Stunden verzögert.
  • Es stehen nur Verkehrsdaten aus den letzten 3 Monaten zur Anzeige zur Verfügung, die der Rechnung zugrunde liegen.

Sicherheit

Hier finden Sie eine Übersicht zu den novamobil-Bedingungen:

Zur Anzeige von PDF-Dokumenten können Sie den Adobe Reader kostenlos herunterladen.

Informationen zur Verwendung Ihrer Daten beim Besuch unserer Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.nova-mobil.de/datenschutz.

Die Sicherheit persönlicher Informationen hat einen hohen Stellenwert bei der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG. Wir sichern unsere Websites und andere Systeme sowie alle zugehörigen Daten mit einem erheblichen Aufwand an technischen, administrativen und physischen Mitteln, die gegen Verlust, unbefugten Zugang, Zerstörung, Missbrauch, Änderung und unsachgemäße Verbreitung schützen. Ergänzende Informationen finden sie unter www.nova-mobil.de/datenschutz.

Kein Rechnersystem und keine Information kann jedoch jemals vollständig gegen alle möglichen Gefahren geschützt sein. Deshalb führen wir bestimmte, zweckmäßige Sicherheitskontrollen durch, um unsere Systeme gegen voraussehbare Gefahren zu sichern.

Die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, Anbieter des novamobil-Tarifs, erhebt, verarbeitet und nutzt die Bestands- und Verkehrsdaten sowie Nutzungsdaten des Kunden unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes sowie des Teledienste-Datenschutzgesetzes im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses sowie in anderen Fällen, soweit gesetzliche Vorschriften die Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung anordnen bzw. erlauben oder soweit der Kunde darin einwilligt. Die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG beschäftigt gemäß Bundesdatenschutzgesetz einen Datenschutzbeauftragten. Informationen, insbesondere zur Identitätsprüfung, zu Art, Umfang und Zwecken der Verarbeitung Ihrer personenbezogener Daten, zu grundlegenden Verarbeitungstatbeständen sowie über seine Gestaltungs-, Wahl- und weitere Betroffenenrechte finden Sie unter www.nova-mobil.de/datenschutz.

Ja. Alle Daten werden mit einer SSL-Verschlüsselung übermittelt. Die Verschlüsselung wandelt die von Ihnen eingegebenen Zeichen in einen Code um. Dieser Code kann bei der Übertragung im Internet nicht von Unbefugten gelesen werden.

Breitbandmessung

Unter www.breitbandmessung.de/fragen-und-antworten finden sie umfassende Informationen zur Benutzung der Breitbandmessung.

Die Messung des Datenaustauschs (Download und Upload) zwischen dem Browser/App und einem Messserver kann durch verschiedene Faktoren (z.B. Einstellung der Endkundeneinrichtung sowie andere, parallel laufende Prozesse) beeinflusst werden. Der Endkunde wird daher vor der Messung aufgefordert, neben der Art der Anbindung (LAN) zu prüfen, dass auch weitere Faktoren das Messergebnis nicht beeinflussen. Eine solche Beeinflussung des Messergebnisses durch das verwendete Messsystem ist grundsätzlich unvermeidbar. Die Gestaltung des Tests der Breitbandmessung versucht bereits von vornherein so viele Faktoren wie möglich zu berücksichtigen. Es kann aber dennoch sein, dass die Datenübertragungsrate zwischen Ihrem Browser/der App und dem Messserver geringer ist, als die mit Ihrem Anbieter vereinbarte Datenübertragungsrate.

Mehrere Faktoren haben möglicherweise Einfluss auf das Testergebnis. Dies sind vor allem:

  • die vertraglich vereinbarte maximale Bandbreite Ihres mobilen Internetzugangs (z.B. tarifbedingte Begrenzung der Datenübertragung im Down- und Upload bzw. Drosselung nach Überschreiten eines inkludierten monatlichen Volumens).
  • die Anzahl der aktiven Nutzer, die gemeinsam mit Ihnen die gleiche Mobilfunkzelle und das gleiche Netzsegment verwenden.
  • das Endgerät, mit dem Sie testen.
  • die verwendete Mobilfunk-Technologie.
  • die Mobilfunk Netzabdeckung und Versorgungsqualität an Ihrem Standort, ob Sie sich bei der Mobilfunkmessung innerhalb oder außerhalb eines Gebäudes aufhalten.
  • wie schnell Sie sich bewegen (z.B. auf der Autobahn oder im Zug).

Es ist möglich, mit der App auch eine Messung über WLAN durchzuführen. Bitte beachten Sie, dass die Messung dann nicht über einen Mobilfunk-, sondern über einen stationären Anschluss erfolgt.

Kündigung

Wenn Sie den Zugang zu „Mein novamobil“ löschen möchten, füllen Sie bitte das Formular aus und senden es unterschrieben an das novamobil Service-Team.